SCHIFFSRECYCLING

SAMSON INFORMIERT

SMART IN FLOW CONTROL

Europäische Schiffswerften und Schiffsausrüster müssen die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zum Schiffsrecycling und für ein umweltfreundliches Design (DfE) von Schiffsausrüstungen nach IMO-Regeln einhalten. Diese Unternehmen stellen Anforderungen an Zulieferer wie SAMSON. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO, International Maritime Organization) hat sich auf ein Hongkong-Übereinkommen für das Abwracken von Schiffen (auch bekannt als Schiffsverschrottung bzw. Schiffsrecycling) und auf eine Resolution (siehe unten) zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL, marine pollution) geeinigt.

 

Nachhaltige Schifffahrt

Die SAMSON AG betrachtet den gesamten Lebenszyklus bis zum Ende der Lebensdauer von Schiffen („end-of-life ships“). Arbeitsschutz, Klima- und Umweltschutz z. B. können die von Menschen veränderte und die natürliche Lebenswelt schonen. Dies bewirken u. a. die klaren Vorgaben zum Kontrollieren und ggf. zum Senken von Gefahrstoff-Konzentrationen.

Bei den in der Resolution in Appendix 1 Table A No. A-3 (FCKWs) sowie Table B No. B-7 (polychlorierte Naphtaline) / No. B-9 (Alkane C10-C13) gelisteten Stoffen handelt es sich um Chemikalien, für welche nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 aufgrund ihrer Gefährlichkeit Handelsbeschränkungen bestehen. Diese Stoffe finden keine Verwendung in Produkten der SAMSON AG.
Die Stoffe aus Table A No. A-1 (Asbest), No. A-2 (PCBs), No. A-4 (Antifouling Systems) sowie No. B-8 (radioaktive Substanzen) sind nicht in unseren Produkten enthalten.
Die in Table B No. B-1 bis No. B-6 genannten Stoffe sind identisch mit denen der RoHS II (Richtlinie 2011/65/EU). Während die RoHS II die Einhaltung der Grenzwerte zwingend fordert, werden in der IMO Resolution 269(68) lediglich exakte Mengen- und Positionsangaben bei Überschreitung des Schwellenwertes verlangt.
Aus o.g. Erwägungen können wir ableiten, dass unsere Produkte zur IMO Resolution 269(68) Konformität aufweisen.
Aus Verantwortung gegenüber unserer Umwelt ist es das Bestreben der SAMSON AG, die Stoffbeschränkungen der o.g. Richtlinie zum frühestmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. Deshalb befasst man sich bei der SAMSON AG bereits seit einiger Zeit intensiv mit der Identifizierung und Umstellung solcher umweltgefährdender Stoffe.
Sollte jedoch Ihrerseits kurzfristig dennoch Schadstofffreiheit nach der o.g. Richtlinie gefordert werden, so muss der Aufwand für eine vorzeitige Konformität und die sich daraus ergebenden Mehrkosten und Termine ermittelt werden.